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Wohnungseigentumsrecht


Die Fragen und Aufgabenstellungen im Wohnungseigentumsrecht sind vielfältig und kaum in Stichworten zusammen zu fassen. Den aktuellen Gesetzestext des Wohnungseigentumsgesetz finden Sie hier.

Insbesondere bei Themen wie               

  • Überprüfung der Teilungserklärung
  • Beratung von Verwalter, Beirat oder Miteigentümer vor und ggf. in der Eigentümerversammlung
  • Überprüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen
  • Beratung des Verwalters in seiner Verwaltungstätigkeit, insb.
    • Durchführung von Beschlüssen
    • Rechte und Pflichten aus Verwaltervertrag und Gesetz
    • Abrechnungserstellung
    • Fragen im Hinblick auf die zu führende Beschlusssammlung
    • Kontenführung
    • Verwalterhaftung
    • etc.
  • Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft
  • Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen den einzelnen Wohnungseigentümer
  • Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer
    untereinander
  • Beratung und gerichtliche Vertretung des Verwalters
  • Erhebung von Anfechtungsklagen bzw. die Verteidigung von Beschlüssen im
    gerichtlichen Verfahren
  • das Beitreiben von Wohngeldern, sowohl außergerichtlich, gerichtlich, als auch im Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Durchführung der Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung von   Wohnungseigentum

stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter kompetent zur Seite.

Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an uns zu wenden!

Gerne stehen wir Ihnen hier sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich zur Seite.

 

Ihre Ansprechpartner:

JR RA Walter Klein
RA Daniel Fischer