Wir beraten
abhängig Beschäftigte, Versicherte, Leistungsempfänger und
Vertreter juristischer Personen
Einen wesentlichen
Teil des Sozialrechts bildet die Sozialversicherung. Sie dient der
Vorsorge vor speziellen Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit,
Arbeitsunfall, Erwerbsminderung. Zum Sozialrecht gehören ferner
die Bereiche soziale Entschädigung, soziale Hilfe und soziale
Förderung.
Was können wir
für Sie tun?
1. Beratung und Vertretung bei Problemen im
Zusammenhang mit einer „Beschäftigung“:
-
Scheinselbständigkeit, Versicherungspflicht von
GmbH-Geschäftsführern, Befreiung von der Versicherungspflicht,
„geringfügige“ Beschäftigung, Vertretung bei der Rückerstattung
von Sozialversicherungsbeiträgen u.a.
-
Vertretung gegenüber den Sozialversicherungsträgern, z. B. im
Statusfeststellungsverfahren.
2. Wir informieren, beraten und vertreten
Sie vor oder bei
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Arbeitsunfall, Erwerbsminderung,
Pflegebedürftigkeit
und beim
Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
Dazu gehören beispielsweise
folgende Themen:
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Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit/Freiwillige
Versicherung
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Krankengeld; Kostenerstattung in der gesetzlichen
Krankenversicherung
-
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Renten wegen
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
-
Vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten
-
Probleme bei Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld I,
Insolvenzgeld, Vermeidung von Sperrzeiten
-
Gesetzliche Unfallversicherung: MdE, Verletztengeld,
Unfallrente, Berufskrankheit
-
Gesetzliche Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit Stufe I-III,
Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kombination von Geld- und
Sachleistung.
3. Wir beraten und vertreten
Leistungsempfänger und
behinderte Menschen im Bereich der sozialen Hilfe
und der sozialen Förderung, etwa bei Auseinandersetzungen wegen
-
Höhe des Grades der Behinderung (GdB/„Prozente“),
Feststellung der Schwerbehinderung, Nachteilsausgleich G,
aG, RF, „Gleichstellung“ u.a.
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Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
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Sozialhilfe (SGB XII)
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Kindergeld.
Wir vertreten
Sie vor allen deutschen Sozialgerichten
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in Verfahren wegen des versicherungsrechtlichen Status
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wegen Ihrer Rechte auf wirtschaftliche Sicherung bei
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft, Minderung der
Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfall, Alter und Pflegebedürftigkeit
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im Rechtsstreit wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II oder
Sozialhilfe
-
in Verfahren wegen Ihrer sozialen Rechte als behinderter Mensch
Außergerichtlich
können wir Sie unterstützen
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