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Mietrecht


Im Mietrecht beraten wir Sie umfassend, gerne vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtliche, als auch gerichtlich.

Schwerpunkte sind dabei insbesondere Fragen im Zusammenhang mit,

  • Abschluss und Überprüfung des Mietvertrages,
  • Übergabe der Mietsache,
  • Mietsicherheiten,
  • Mietzahlungen und Mietrückständen,
  • Mieterhöhungsmöglichkeiten,
  • Betriebskostenabrechungen,
  • Schäden an der Mietsache,
  • Mängel der Mietsache,
  • Geltendmachung von Mängelrechten (Beispielsweise Mietminderung oder Schadenersatz),
  • Vertretung in Räumungsprozessen und anderen mietrechtlichen Gerichtsverfahren,
  • Vertretung im Vollstreckungsverfahren.

Selbstverständlich ist diese Auflistung lediglich beispielhaft und daher nicht vollständig, scheuen Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an unsere Rechtsanwälte heranzutreten.

 

Ihre Ansprechpartner:

JR RA Walter Klein
RA Daniel Fischer