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Familienrecht


Gerne beraten wir Sie auch in dem Bereich des Familienrechts.

In Deutschland werden im Jahr mehr als 230.000 Ehen geschieden. Insgesamt endet daher jede dritte Ehe heute nicht durch Tod eines der Ehepartner sondern vor dem Familienrichter. Hier sind nicht nur vermögensrechtliche Fragen zu klären, sondern auch Fragen des Unterhalts, Versorgungsausgleich, Sorgerechts, Umgangsrechts u.a. zu regeln.

Es besteht daher die Notwendigkeit sich mit folgenden Fragen auseinander zu setzen:

  •  was ist vor einer Eheschließung zu bedenken?

  •  welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe?

  • was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung?

  • wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen?

  • was wird aus dem gemeinsamen Haus/ Wohnung?

Wir beraten die Ehepartner in Bezug auf die Notwendigkeit von Eheverträgen vor der Ehe und helfen bei der Entscheidungsfindung und Ausformulierung der Verträge.

In der Bestehenden Ehe beraten wir hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Ehepartner.

Nach der Trennung werden erste Anträge gestellt. Bei Gewalt in der Ehe oder Bedrohung durch den Ehepartner werden Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz oder Ehewohnungszuweisungsanträge gestellt. Dies damit erst einmal Ruhe einkehren kann.

Des Weiteren wird in der Trennungszeit der Umgang mit dem Kind klar gestellt. Hier können entsprechende Sorgerechtsanträge gestellt werden.

Dies immer orientiert an dem Wohle des Kindes, wobei hier kein Unterschied zwischen Vater und Mutter gemacht wird. Entscheidend ist, was für das Kind das Beste ist und wo es umfassend gefördert werden kann.

Weiter informieren und beraten wird hinsichtlich der Änderungen in dem neuen Unterhaltsrecht. Hier können Unsicherheiten beseitigt werden.

Des Weiteren beraten wir sowohl Mütter als auch Väter nichtehelicher Kinder in Bezug auf deren Unterhaltsanspruch und hinsichtlich der Unterhaltsansprüche der Kinder sowie hinsichtlich der Möglichkeiten das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Außerdem wird auf einvernehmliche Umgangskontakte und Förderungsmöglichkeiten für das Kind hingewirkt.

Auch bei dem Problem der Auslandsverbringung stehen wir mit Fremdsprachenkenntnissen und Rückführungsmöglichkeiten mit Rat und Tat zur Seite.

Die Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten erfolgen anhand des RVG und GVG und werden von uns bei Bedarf umfassend erläutert.

 

 

Ihre Ansprechpartner:

RAin Susanne Hause
RA Walter Klein