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Gerne beraten
wir Sie auch in dem Bereich des Familienrechts.
In
Deutschland werden im Jahr mehr als 230.000 Ehen geschieden.
Insgesamt endet daher jede dritte Ehe heute nicht durch Tod eines
der Ehepartner sondern vor dem Familienrichter. Hier sind nicht
nur vermögensrechtliche Fragen zu klären, sondern auch Fragen des
Unterhalts, Versorgungsausgleich, Sorgerechts, Umgangsrechts u.a.
zu regeln.
Es besteht
daher die Notwendigkeit sich mit folgenden Fragen auseinander zu
setzen:
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was ist vor
einer Eheschließung zu bedenken?
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welche Rechte
und Pflichten habe ich während bestehender Ehe?
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was wird aus
den Kindern nach Trennung und Scheidung?
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wer hat
Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie
lange zahlen?
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was wird aus
dem gemeinsamen Haus/ Wohnung?
Wir beraten
die Ehepartner in Bezug auf die Notwendigkeit von Eheverträgen vor
der Ehe und helfen bei der Entscheidungsfindung und
Ausformulierung der Verträge.
In der
Bestehenden Ehe beraten wir hinsichtlich der Rechte und Pflichten
der Ehepartner.
Nach der
Trennung werden erste Anträge gestellt. Bei Gewalt in der Ehe oder
Bedrohung durch den Ehepartner werden Anträge nach dem
Gewaltschutzgesetz oder Ehewohnungszuweisungsanträge gestellt.
Dies damit erst einmal Ruhe einkehren kann.
Des Weiteren
wird in der Trennungszeit der Umgang mit dem Kind klar gestellt.
Hier können entsprechende Sorgerechtsanträge gestellt werden.
Dies immer
orientiert an dem Wohle des Kindes, wobei hier kein Unterschied
zwischen Vater und Mutter gemacht wird. Entscheidend ist, was für
das Kind das Beste ist und wo es umfassend gefördert werden kann.
Weiter
informieren und beraten wird hinsichtlich der Änderungen in dem
neuen Unterhaltsrecht. Hier können Unsicherheiten beseitigt
werden.
Des Weiteren
beraten wir sowohl Mütter als auch Väter nichtehelicher Kinder in
Bezug auf deren Unterhaltsanspruch und hinsichtlich der
Unterhaltsansprüche der Kinder sowie hinsichtlich der
Möglichkeiten das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Außerdem wird
auf einvernehmliche Umgangskontakte und Förderungsmöglichkeiten
für das Kind hingewirkt.
Auch bei dem
Problem der Auslandsverbringung stehen wir mit
Fremdsprachenkenntnissen und Rückführungsmöglichkeiten mit Rat und
Tat zur Seite.
Die
Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten erfolgen anhand des
RVG und GVG und werden von uns bei Bedarf umfassend erläutert.
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