|
Auf dem Gebiet des Strafrechts bieten wir Ihnen
einerseits umfassende Strafverteidigung an vom
Ermittlungsverfahren bis hin zur Strafvollstreckung.
Andererseits helfen wir Ihnen auch als
Opfer einer Straftat und verteten Ihre Rechte vom Fertigen
einer Strafanzeige bis zur Vertretung der Nebenklage
vor Gericht.
Strafverteidigung
Wie in kaum einem Rechtsgebiet ist es im
Strafrecht von immanenter Bedeutung, sich rechtlichen Beistand zu
suchen bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Eine wirksame Strafverteidigung fängt
unmittelbar nach dem Gesetzesverstoß an und nicht erst, wenn die
Anklage erhoben oder die Gerichtsverhandlung anberaumt ist.
Durch die frühzeitige Kenntnis von einem
(möglichen) Strafverfahren können wir Sie vorab über Ihre Rechte
als Beschuldigter sowie über möglicherweise drohende
Zwangsmaßnahmen der Ermittlungsbehörden aufklären und Ihnen
Anleitungen im Umgang mit den Behörden geben.
Wir können in Erfahrung bringen, ob tatsächlich
ein Verfahren gegen Sie läuft und Sie durch Einsichtnahme in die
Ermittlungakten über den Stand des Verfahrens informieren.
Sollten die Ermittlungsbehörden tatsächlich
belastende Maßnahmen wie
- Durchsuchungen,
- Beschlagnahmen,
- Untersuchungshaft,
- vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
anordnen, können wir Ihnen direkt zur Seite
stehen, Ihre Rechte wahrnehmen und dadurch versuchen, eine
schnelle Beendigung der Zwangsmaßnahmen zu erreichen. Natürlich
besuchen wir Sie während einer Untersuchungshaft in der
Justizvollzugsanstalg und vertreten dort Ihre Rechte.
Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir Ihren Fall auf
und besprechen die günstigste Vorgehensweise.
Auch durch Kommunikation mit Staatsanwaltschaft
und Gericht können wir versuchen, eine Anklageerhebung oder die
Erhebung der öffentlichen Klage zu vermeiden.
In einem Großteil der Fälle kann durch gezieltes
Verteidigerhandeln im Ermittlungsverfahren die Durchführung eines
– für die Beschuldigten stets belastendes – Gerichtsverfahren
vermieden werden.
In einem dennoch anberaumten Prozess nehmen wir
Ihre Rechte als Angeklagter wahr mit dem Ziel, das optimale
Strafmaß für Sie zu erreichen.
Gerne übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.
Solche Mandante werden bei uns nicht wie Mandate zweiter Klasse
behandelt.
Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch in
weiteren Instanzen und vertreten Ihre Rechte in der
Strafvollstreckung.
Durch unsere Fremdsprachenkenntnisse (Englisch,
Französisch und Spanisch) ist es uns auch möglich, mit vielen
ausländischen Straftätern in deren Muttersprache zu kommunizieren.
Unsere Tätigkeit in der Strafverteidigung
bezieht sich u.a. auf folgende Teilbereiche:
Opfervertretung/Nebenklage
Auch im Bereich der Wahrnehmung von Opferrechten
gilt, dass frühes Handeln am effektivsten ist.
In bestimmten vom Gesetz angeordneten Fällen
(z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung) ist zur Strafverfolg ein
Strafantrag erforderlich, der innerhalb von drei Monaten gestellt
werden muss. Nur bei Stellung des Strafantrages innerhalb dieser
Frist können Sie dann Ihre Rechte als Opfer nutzen.
Doch auch ohne Strafantragserfordernis ist es
sinnvoll, sich als Opfer einer Straftat zeitnah rechtlichen
Beistandes zu bedienen. Bei langem Zeitablauf könnten Beweise
verloren gehen, Zeugen umziehen und dadurch unerreichbar werden
oder Aussagen konturenloser werden.
Wir können Ihnen als Opfer einer Straftat
helfen, eine Strafanzeige zu fertigen, d.h. den
Ermittlungsbehörden den Sachverhalt schildern und sie
gegebenenfalls auf notwendige Zwangsmaßnahmen hinweisen.
Wir erhalten Einsicht in die Ermittlungsakten
und können Sie dadurch über den Gang des Verfahrens informieren.
Darüber hinaus können wir Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite
stehen.
Als Vertreter der Nebenklage können wir Ihre
Rechte als Opfer in einem Strafverfahren vertreten. Sofern
notwendig, sieht das Gesetz dafür sogar Prozesskostenhilfe vor.
|