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Geschichte

Im Mai 1965

gründete Rechtsanwalt Dieter H. Fuisting seine Anwaltskanzlei. Schon während der damals langen Referendarzeit von dreieinhalb Jahren hatte er sich intensiv mit dem Arbeits- und Sozialrecht befasst. Bis zu seinem Tode 2001 war er ein anerkannter Spezialist auf diesen Gebieten.

Im Januar 1970 trat Rechtsanwalt Walter Klein als Partner in die Kanzlei ein. Er ist seit Beginn seiner Tätigkeit mit Strafrecht und Wohnungseigentumsrecht befasst.

Im September 2005 wurde Herrn Rechtsanwalt Walter Klein vom saarländischen Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales von Minister Josef Hecken der Titel des Justizrates verliehen. Die Auszeichnung beruht auf seiner langjährigen und verdienstvollen Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspflege: bereits seit 1985 ist er Mitglied im Anwaltsgericht. Von 1992 bis 2003 leitete er als Vorsitzender die Zweite Kammer des Anwaltsgerichts. Seit 2004 ist er Stellvertreter im 1. Senat und Vorsitzender im 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes.

Heute gehören insgesamt sechs Anwälte der Kanzlei Fuisting & Klein an. Auf der Seite "Rechtsanwälte" stellen wir Sie Ihnen vor.

 

Dieter H. Fuisting